Machenschaften der Gemeinde Langenzersdorf und Post AG werden durch die Volksanwaltschaft überprüft. 31.5.17

 

Im Prüfverfahren wird im Wesentlichen zu klären sein, warum die durch das geplante Logistikzentrum ausgelöste  Verkehrsbelastung als nicht erheblich eingestuft worden ist und weshalb die NÖ Landesregierung das Ergebnis und die Begründung des (Pseudo)“Screenings nicht veröffentlicht wurde (§25 Abs.4 Z 2 NÖ ROG 2014).  U. a. schreibt die Volksanwaltschaft, dass Betriebsgebiete für Bauwerke solcher Betriebe bestimmt sind, die keine übermäßige Lärm oder störenden Einwirkungen auf die Umgebung verursachen.