Am 6. Juni 2018 hat es Bisamberg schwer getroffen. Punktuell ging ein schweres Gewitter mit Starkregen und Hagel nieder. Pro m2 fielen mehr als 70l Regen pro m2. Hagel und Sturmböen wüteten über eine halbe Stunde. Fünf Feuerwehren mussten 146 Einsatzstellen abarbeiten. Zahlreiche Keller und Häuser waren überflutet. Am Gemeindeparkplatz standen zahlreiche Fahrzeuge unter Wasser. Das Unwetter wurde als Naturkatastrophe eingestuft.
Quelle: Natur im Garten Bericht "Der Hitze trotzen"
Ziel der Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie 2002: Reduktion des Flächenverbrauchs bis 2010 auf 2,5 Hektar (4 Fußballfelder) pro Tag. Dieses Ziel wurde klar verfehlt.
Täglich werden in Österreich laut Umweltbundesamt im Durchschnitt der letzten 10 Jahre rund 20 Hektar (30 Fußballfelder) wertvolle Wiesen und Äcker für Straßen, Siedlungen, Shopping-Center oder Industriehallen verbaut. Pro Sekunde sind das 2,5 m2.
Österreich verliert jährlich 0,5 % seiner Agrarflächen, d.h. in 200 Jahren gäbe es bei Fortschreiten dieser Entwicklung so gut wie keine Agrarflächen mehr in
Österreich.
In CZ sind es 0,17 % und in Deutschland 0,25 %. Wir verbauen also das Doppelte prozentuell im Jahr als Deutschland.
Österreich hat mit 1,8 m2 die höchste Supermarktfläche/Kopf (Vgl. Italien: 1,01 m2; Frankreich 1,23 m2).
Österreich hat mit 15 Meter/Kopf das längste Straßennetz (Vgl. Deutschland 7,9 Meter/Kopf; Schweiz 8,1 Meter/Kopf).
In Österreich gibt es lt. Umweltbundesamt 50.000 Hektar (75.000 Fußballfelder) brachliegende Industrie- und Gewerbeflächen sowie leerstehende Wohnimmobilien. Jährlich kommen 1.100 Hektar (1.650 Fußballfelder) an brachliegenden Standorten dazu.
Um die Innenentwicklung in bereits verbautem Gebiet in Orten gezielt voranzutreiben und den Druck auf die Baulandwidmung von Grün- und Ackerland am Ortsrand zu senken, soll die Innenentwicklung in allen Gesetzen und Plänen der Raumordnung gegenüber der Außenentwicklung den Vorrang erhalten. Als Vorbild dafür dient das deutsche Baugesetzbuch. Darin wurde festgelegt, dass die Beanspruchung von Flächen und die Versiegelung von Böden insbesondere durch die Nutzung von Innenentwicklungspotentialen begrenzt werden soll.
Um die Potentiale der Innenentwicklung nutzen zu können, müssen diese bekannt sein. Deshalb wird als zweite Maßnahme eine verbindliche, gesetzlich vorgeschriebene Erfassung der Potentiale einer Innenentwicklung auf kommunaler oder regionaler Ebene vorgeschlagen. In Deutschland zeigen zahlreiche Beispiele, dass die Instrumente zur Erhebung von Brachflächen, Leerständen und Baulücken praxistauglich sind.
Neben der
verpflichtenden Erfassung von Potenzialen zur Innenentwicklung soll eine Neuwidmung im Flächenwidmungsplan nur dann genehmigt werden, wenn die Gemeinde nachweist, dass der Bedarf an Bauland
anders nicht zu decken ist. Um die Potentiale auszuschöpfen, ist eine inhaltliche und fachliche Prüfung erforderlich.
[1]
Quelle: Friedl, Beate
and Wohlgemuth, Norbert and Schnabl, Alexander and Ebner, Tina and Hödl, Reinhard and Lappöhn, Sarah and Zenz, Hannes (2016) Analyse von Maßnahmen zur Eindämmung des Flächenverbrauchs in Österreich unter besonderer Berücksichtigung von Brachflächenrecycling; vorläufiger Endbericht. [Research Report] 203 p
Quelle: Österreichische Hagelversicherung