Wie am 24.6.2022 bekannt wurde, wird der Waldfriedhof am Bisamberg/Hagenbrunn von der Klosterwald GmbH nicht errichtet. Wir freuen uns sehr hier mitgeholfen zu haben. Es ist schön zu sehen, dass sich das Stift Klosterneuburg der Verantwortung des Schöpfungsauftrages bewusst wurde. Wir möchten uns auch unserem Papst Franziskus bedanken.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
Landhausplatz 1, Haus
163109 St. Pölten
E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Bisamberg, 22.4.2022
Klosterwald Hagenbrunn/Natura 2000 - Naturverträglichkeitsprüfung
Sehr geehrter Damen und Herren,
wie uns Herr Löffler von der Initiative Erhalt der Naturschutzregion Bisamberg berichtete, ist auf einem Areal von 16.000 m2 ein Klosterwald geplant und dass im Natura 2000 Gebiet Bisamberg.
Wie man sehr schön aus der Homepage von https://www.klosterwald.at/beisetzungen ersehen kann, finden diese Bestattungen mit
Trauerzügen, Musik, Gesang, usw. statt. Dazu kommen die Besuche der Verwandten, Bekannten und Freunde. Die Trauernden laufen kreuz und quer durch den Wald zu „den Baum“ wo der/die Verstorbene
beerdigt wird (wurde). Eine Vorgangsweise die in einem der
artenreichsten Europaschutzgebiete sehr großen Schaden anrichtet.
Was passiert mit den hier lebenden Tieren, wenn täglich Menschen kreuz und quer mit Musik,
Gesang, uvm. dieses sensible Ökosystem stören?
Was passiert mit den seltenen einzigartigen Pflanzen, wenn diese von Trauerzügen, Besuchern, zertrampelt werden?
Was passiert, wenn Wege gut ausgebaut und ein Andachtsplatz errichtet wird?
Was passiert, wenn Bäume markiert und mit Tafeln gekennzeichnet werden?
Eine Zerstörung in einem nicht mehr gutzumachenden Ausmaßes beginnt und dass in dem einmaligen Europaschutzgebiet Bisamberg.
Unserer Meinung nach, kann hier auf KEINEM FALL von minimalen Eingriffen ausgegangen werden, da die Tiere und die Natur extrem betroffen sind und es sich zusätzlich um eine riesige Fläche
handelt.
Dazu kommt, dass dieses Gebiet sehr schlecht an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden und daher fast nur mit dem Auto erreichbar ist. Zusätzliche CO2-Emissionen, die unnötig sind und unsere
Umwelt belasten.
Warum wurde ein mehreres hundert m2 große Areal wirklich gerodet? War es nicht doch so, dass hier ein Parkplatz entstehen sollte? Wurde nicht doch ein Rückzieher gemacht und ist “jetzt„ wieder
alles gut, da doch wieder aufgeforstet werden soll? Wie Sie aus dem nachstehenden Video sehen
können, wurden nicht nur Eschen gefällt, trotzdem wird mit den „kranken Eschen“ (die leider sehr oft als Vorwand genommen werden) argumentiert. https://www.facebook.com/1406657473/videos/399010075563562/
Diese großen Bäume hätten jede Menge CO2 aufgenommen. Bis die neuen Bäume so groß sind, werden viele Jahrzehnte vergehen.
Auf der Homepage unter https://www.klosterwald.at/bisamberg ist folgendes zu lesen.
„Der geplante Klosterwald entspricht zu 100% den Bewirtschaftungsrichtlinien der Natura 2000 Initiative. „Die Langfristigkeit des Waldfriedhofes stellt einen zusätzlichen Bestandsschutz dar, da
die Eingriffe in den Wald minimal sind.“
Wir teilen nicht die Ansicht der Klosterwald Verwaltungs Gmbh, dass es sich hier um minimale Eingriffe handelt!!!! Wir sind der Meinung, dass diese Vorgangsweise der RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES widerspricht und sehen eine Verletzung dieser. Deshalb sind Pläne und Projekte, die sich auf die mit der Ausweisung eines Gebiets verfolgten Erhaltungsziele wesentlich auswirken könnten, einer angemessenen Prüfung zu unterziehen.
Auf der Homepage der NÖ Landesregierung ist wie folgt zu lesen:
https://www.noe.gv.at/noe/Naturschutz/Haeufig_gestellte_Fragen_FAQs.html#heading_Kann_ich_meine_Grundstuecke_in_einem_Natura_2000_Gebiet_weiter_bewirtschaften_wie_bisher_/
Kann ich meine Grundstücke in einem Natura 2000-Gebiet weiter bewirtschaften wie bisher?
Grundsätzlich gilt: Ein Schutzgebiet ist keine Sperrzone. Es kann also weiterhin so gewirtschaftet werden wie bisher - unter dem Vorsatz, die Landschafts- und Artenvielfalt zu sichern. Da viele Lebensraumtypen erst durch die Bewirtschaftung entstanden sind (z.B. Pfeifengraswiesen), ist eine Bewirtschaftung auch für die Erhaltung der LRT (Lebensraumtypen) notwendig. Eine naturverträgliche Bewirtschaftung, die in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass die nun schützenswerten Lebensräume entstanden sind, ist daher auch weiterhin nicht nur gestattet, sondern erwünscht.
Für Änderungen der Bewirtschaftung, die sich für die Schutzobjekte negativ auswirken können (etwa eine intensivere Nutzung, oder die Aufgabe der traditionellen Nutzung) gilt das so genannte
„Verschlechterungsverbot".
Aus dem Gespräch mit Herrn Mag. Krenhuber (BH Korneuburg) haben wir entnommen, dass keine Naturverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde.
Aus vorgenannten Gründen und da erhebliche Beeinträchtigung offensichtlich nicht ausgeschlossen
werden können, fordern wir Sie auf eine Naturverträglichkeitsprüfung (NVP) durchzuführen.
Wir bedanken uns und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Brigitte Etzelsdorfer
Obfrau von LEbensraum LOGisch
Umweltschutzverein für die Region Bisamberg, Langenzersdorf und Korneuburg
Umweltorganisation lt. §19 Abs.7
Weintorgasse 6
A-2102 Bisamberg
www.lelog.at
lelog@gmx.atchreiben an Papst Franziskus vom 22.4.2022
Tel 0680 21 21 571
Hier findest du
unser Schreiben an Papst Franziskus